Gastangler und Gastkarten
Hallo liebe Gäste,
hier erhalten Sie alle wichtigen Infomationen bzgl. der Fischereierlaubnisscheine für Gastangler. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Gastkarten werden nur für den Heidesee in Müden/Örtze ausgegeben.
In der Zeit vom 01.04. - 31.12. ist das Angeln ganztägig gestattet. Vom 01.01.-31.03. werden keine Gastkarten ausgegeben!
Preise:
Tageskarte: 8,- EUR
Wochenkarte (7 Tage): 45,-EUR
Ausgabestellen:
Gasthaus Heidesee
Schulstraße 11
29328 Müden/Örtze
Tel: 05053/1310
Landfuxx Dehning
Kohlenbissener Grund 22
29633 Munster
Tel: 05192/887903
Der Schrotspieker
Matthias Springhorn
Alte Dorfstr. 6
29328 Müden/Örtze
Tel: 0162/1076821
Das Angeln am Heidesee ist zu folgenden Bestimmungen gestattet.
Geräte und Köder:
Gestattet sind zwei Ruten, davon nur eine Raubfischangeln.
Das Angeln mit lebendigen Wirbeltieren ist strengstens verboten!!!
Fangbegrenzungen:
Jeder Angler darf pro Tag höchstens 1 Karpfen und 2 Schleien sowie 1 Hecht bzw 1 Zander entnehmen. Der Fang von Forellen wird auf 2 Stück/Tag festgesetzt.
Ab 2019 haben wir ein Entnahmefenster eingeführt welches
das Mindest-sowie das Höchstmaß festlegt, damit wollen wir ereichen das der Fisch mindestens einmal ablaichen kann.
- Karpfen: 40cm - 80 cm
- Hecht: 50cm - 90 cm (Schonzeit: 01.01. - 30.04.)
- Zander: 40 cm - 70 cm (Schonzeit: 01.01. - 30.04.)
- Aal: 40cm
- Schleie: 30cm -45 cm
- Barsch: 20cm - 40 cm
- Forelle: 30cm
Besondere Bedingungen:
Fischereierlaubnisscheine (Gastkarte) werden nur an Sportfischer ab dem 14. Lebensjahr ausgegeben.
Die Fischereierlaubnisscheine sind nicht übertragbar, gültige Ausweispapiere sind mitzuführen.
Das Angeln vom Boot/Bellyboat aus ist nicht erlaubt, desgleichen wird das Angeln nicht gestattet jeweils 10m rechts und links des Einlaufes, des Auslaufes und im Bereich der Bootsanlegestellen (einschließlich derselben).
Das Anfüttern ist verboten!!!
Das Spinnfischen ist vom 01.01. - 30.04. nicht gestattet.
Weiterhin ist das Waten vor der Schilfkante nicht gestattet!
Das Hältern von Fischen ist strengstens verboten, jeder maßige Fisch ist nach dem Fang sofort zu betäuben und durch Herzstich zu töten. Das Auswaiden der Fische am Gewässer ist verboten.
Die ausgefüllte Fangmeldung auf der Rückseite der Fischereierlaubnisscheine ist am Anglerheim (Briefkasten), Salzmoor 36 in Müden/Örtze einzuwerfen.
Wer seine Fangmeldung nicht abgibt, kann nicht damit rechnen im folgenden Jahr einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten!
Wir wünschen ihnen viel Spass und viel Erfolg! Petri Heil!